Widerstand und Widerspruch

Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Dr. Klaus von Dohnanyi

Widerstand und Widerspruch

Ansprache des Staatsministers im Auswärtigen Amt Dr. Klaus von Dohnanyi am 20. Juli 1978 in der Stadthalle Bonn-Bad Godesberg

Vor zehn Jahren habe ich zum letzten Mal im Rahmen dieser Feierstunde gesprochen. Mir lag damals daran – und an dieser Notwendigkeit hat sich im verstrichenen Jahrzehnt nichts geändert –, den Gedenktag des deutschen Widerstandes vor der Erstarrung politischer Phrase zu bewahren. Und dies geht nur, wenn wir die Bedeutung des 20. Juli für unsere geschichtliche Situation ergründen; dem Gedenktag einen Inhalt geben für unsere Tage, für unsere Aufgaben und Verantwortungen.

Der 20. Juli wird weiterhin für den Tagesverbrauch ausgedroschen. Ich möchte deswegen drei Vorbemerkungen machen.

Erstens: Widerstand war die Ausnahme, Anpassung die Regel. Man muss nicht zum Widerstand gehört haben, um ein anständiger Deutscher gewesen zu sein. Umso verwerflicher ist die missbräuchliche Berufung auf den Widerstand. Ich stimme mit Ihnen sicherlich überein, wenn ich an dieser Stelle jede Ausbeutung der Toten des deutschen Widerstandes zugunsten persönlicher politischer Vorteile scharf zurückweise. Wer sich persönlich auf den Widerstand beruft, muss mindestens einen Teil der Gefahren des Widerstandes getragen haben.

Selbsternannte Widerstandskämpfer, von denen sich herausstellt, dass sie an der Exekutive des Nationalsozialismus unbehelligt und aktiv teilgenommen haben, schaden dem Ansehen der Männer und Frauen des Widerstandes und damit dem Ansehen des deutschen Volkes in der Welt.

Zweitens: Der Gedenktag des 20. Juli läuft auch weiterhin Gefahr, die unverbindlichen Leerformeln über Demokratie und Menschenrechte zu vermehren. Unverbindlichkeit aber war unvereinbar mit Denken und Handeln der Widerstandskämpfer, denn die Entscheidung für den Widerstand war unzweideutig und unwiderruflich.

Eine dritte Bemerkung möchte ich machen. Die Wahl des 20. Juli 1944 als Tag des ganzen deutschen Widerstandes birgt die Gefahr, dass der deutsche Widerstand nachträglich eine einseitig konservative Färbung erhält. Ich habe vor zehn Jahren auf die Geschichte deutscher Patrioten von links und auf ihre Brüderschaft mit dem Widerstand nach 1933 hingewiesen. Ich möchte deswegen hier ganz offen sagen, dass die Bemerkung des Bundestagsabgeordneten Graf Stauffenberg, das Gedächtnis an den 20. Juli erhalte mit einer Rede von Herbert Wehner eine falsche politische Färbung, unzulässig war.

Zunächst einmal sei festgestellt, dass auch die Kommunisten in den 20er Jahren politische Gegner des Nationalsozialismus und seiner deutschnationalen Allianz waren. Sicherlich hat auch die Politik der Kommunisten dazu beigetragen, dass die Weimarer Republik zusammenbrach. Trotzdem waren während der 20er Jahre viele Mitglieder der Kommunistischen Partei in ihrer Zielsetzung Demokraten. Verirrte Demokraten, wie wir heute wissen – aber nichtsdestoweniger Demokraten. Und Herbert Wehner zählte zu ihnen. Wer Herbert Wehners Irrtümer mit den Perversionen der Faschisten vergleicht, wie dies heute in Deutschland immer wieder geschieht, tut nicht nur Unrecht an diesem Mann. Diese Gleichsetzung von Kommunisten und Faschisten in Weimar ist zugleich eine Quelle gefährlicher Fehldeutungen der deutschen Geschichte und jenes blinden Antikommunismus, der gerade seine Vertreter daran hindert, die wahren Ursachen des Kommunismus – und damit die Gefahren, in denen wir leben – zu verstehen. Zur so genannten Bewältigung unserer Vergangenheit gehört deswegen auch eine Aufarbeitung des Kommunismus der 20er Jahre in Deutschland und eine Analyse seiner demokratischen Ansätze ebenso wie seiner revolutionären Irrtümer.

Ich komme zurück auf die Bedeutung des 20. Juli für unsere Tage und Arbeit. Auch hier möchte ich wieder anknüpfen, 1968 habe ich versucht, deutlich zu machen, dass die Bedeutung des 20. Juli für die Bürger eines demokratischen Rechtsstaates nicht in erster Linie darin liegen kann, zu geloben, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in unserem Lande erhalten bleiben: Dies – ich wiederhole es nach zehn Jahren – bleibt unsere selbstverständliche Verpflichtung, für die es des 20. Juli nicht bedurft hätte. Besondere aktuelle Bedeutung scheint mir demgegenüber die Beziehung zwischen Widerstand und politischen Grundrechten zu haben. Der deutsche Widerstand war von Anfang an in erster Linie darauf gerichtet, im Kampf gegen den Faschismus die Menschen- und Bürgerrechte wiederherzustellen. Nach 1933 zunächst in Deutschland und dann, nach 1939, auch in den von Deutschland überfallenen Ländern.

Denn anders als in diesen Ländern war der deutsche Widerstand nicht gegen eine Fremdherrschaft gerichtet, sondern gegen die eigene Regierung. Es waren die Verbrechen der Nazis an politischen Gegnern, an Juden, an Menschen religiösen Bekenntnisses, an den Bewohnern anderer Länder, die dem Widerstand bis hin zum gescheiterten Tyrannenmord seine rechtliche Legitimation gaben. Ich bestreite nicht, dass auch diejenigen, die zu später Stunde, als die Niederlage gewiss geworden war, unnötiges Blutvergießen verhindern wollten und im Widerstand zur Reichsregierung retten wollten, was zu retten war – dass auch sie Tapferkeit und Mut gezeigt haben. Der moralische Anspruch des deutschen Widerstandes jedoch wird nicht von denen getragen, die das Ausmaß der Niederlage begrenzen wollten, sondern von denjenigen, die einem verbrecherischen, aber national noch erfolgreichen Hitler das Handwerk legen wollten. Und ihre Legitimation war eben die Legitimation der Menschenrechte.

Der deutsche Widerstand hat damit über die nationalen Grenzen und scheinbaren nationalen Interessen hinweg Rechte und Würde des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Und wenn wir heute von der Verantwortung sprechen, die ein jeder damals trug, so meinen wir die Verantwortung, die der Wissende und der Handelnde für die unveräußerlichen Rechte seiner Mitmenschen immer trägt. In diesen Tagen haben wir erneut von unmenschlichen Verurteilungen in der Sowjetunion erfahren; Verurteilungen in der DDR liegen nur wenige Wochen zurück. Wir schließen uns den Protesten in der Welt an, insbesondere denjenigen der Europäischen Gemeinschaft. Diese Proteste sind keine Einmischung, sie stützen sich auch nicht allein auf die Schlussakte von Helsinki, sondern auf unserer Verantwortung gegenüber den Menschen- und Bürgerrechten im Allgemeinen.

Gerade deswegen müssen wir darauf achten, dass wir es uns nicht zu leicht machen. Wir kennen, zum Beispiel, die Brutalität der Apartheid in Südafrika; wir lasen noch vor kurzem eingehende Schilderungen gemeiner Folterungen von Schwarzafrikanern durch südafrikanische Einheiten. Wir wissen von langen Listen politisch Verfolgter in anderen Staaten Afrikas, in zahlreichen Staaten Lateinamerikas und in einigen Staaten Asiens. Es darf in Fragen der politischen Bürgerrechte keine Einäugigkeit geben. Was ist nun unsere Verantwortung? Wie soll sich die Bundesrepublik Deutschland zur Problematik politischer, rassischer und religiöser Verfolgung in der Welt verhalten? Was sind unsere Möglichkeiten und wo sind unsere Grenzen? Eine Antwort wird dringend, denn wir werden in den kommenden Jahren von dieser Frage auf die Probe gestellt werden. Die Demokratie ist nicht auf dem Vormarsch. Die Menschrechtsprobleme werden zunehmen: Unser Wissen über die Lage der politisch Verfolgten in der Welt wird auch zunehmen – und damit unsere Verantwortung.

Ich möchte diesen Abend des 20. Juli im Gedenken an den deutschen Widerstand dazu nutzen, einige Grundsätze darzulegen, von denen wir uns nach meiner Überzeugung leiten lassen sollten.

1. Die Bundesrepublik Deutschland vertritt den freien Teil Deutschlands: Dies ist Anspruch und Verpflichtung zugleich. Denn als freier Teil Deutschlands müssen wir diejenigen Traditionen mit einbeziehen, die in der deutschen Geschichte den demokratischen Widerspruch gegen autoritäre und faschistische Macht markierten. In der Verantwortung für diese Traditionen gilt es zunächst, die Gefahren zu erkennen, die im eigenen Lande auf uns lauern.

Der demokratische Widerspruch wurde in der deutschen Geschichte weitgehend von linken Kräften getragen, im 19. Jahrhundert, im Kaiserreich, aber auch in der Weimarer Republik. Wir müssen deswegen Männer und Frauen des demokratischen Widerspruchs allein wegen ihres demokratischen Engagements auch dort in die Tradition der Bundesrepublik Deutschland fest einbeziehen, wo sie in einzelnen politischen Zielen geirrt haben. Das gilt für Rosa Luxemburg ebenso wie für Carl von Ossietzky. Und deswegen will ich hier deutlich machen, dass eine Kontroverse über die Frage, ob eine deutsche Universität im Jahre 1978 Carl-von-Ossietzky-Universität heißen kann oder nicht, unserem Land schadet. Ich weiß, dass die niedersächsische Kultusverwaltung – übrigens, unter Sozialdemokraten und Christdemokraten gleichermaßen – sich der Namensgebung für die Oldenburger Universität nicht wegen der Person Carl von Ossietzky entgegengestellt hat, sondern weil die Studenten die Namensgebung eigenmächtig vorgenommen hatten und man dieser Eigenmächtigkeit aus prinzipiellen Gründen nicht weichen will. Wir gefährden aber die Tradition des demokratischen Widerspruchs in der deutschen Geschichte, wenn wir Carl von Ossietzky die ihm gebührende Ehre wegen einer Machtprobe zwischen Verwaltung und Studenten versagen. Wo Kasernen den Namen Stauffenberg tragen können, muss auch an einer deutschen Universität Platz für den Namen Carl von Ossietzky sein. Wir müssen darüber hinaus wohl insgesamt die Gefahr wachsender Intoleranz gegenüber Andersdenkenden, insbesondere in der jungen Generation, erkennen. Wer sich auf den Widerspruch beruft, muss wissen, dass Widerstand im entscheidenden Augenblick immer nur von Leuten geleistet werden kann, denen die Erziehung jene innere Stärke zur abweichenden Meinung und den Mut zur einsamen Tat verliehen hat. Wir erziehen deswegen eine Jugend nicht im Geist des 20. Juli, wenn wir Duckmäusertum und Anpassung fördern. Diese Bemerkung gilt für Fehlentwicklungen des so genannten Extremistenerlasses ebenso wie für die Haltung mancher Erzieher und „Chefs“ gegenüber Jugendlichen in Schule, Betrieb und Hochschule.

2. Der deutsche Widerstand richtete sich gegen eine Regierung, die unvorstellbare nationale und internationale Verbrechen gegen die Menschenrechte unternahm durch Krieg, Unterdrückung, Judenvernichtung, Konzentrationslager.

Wenn die Bundesrepublik als Erbe der freien und demokratischen Traditionen Deutschlands heute diesem Tatbestand gerecht werden will, so müssen wir dafür sorgen, dass die Politik der Bundesrepublik Deutschland in Fragen des internationalen Schutzes der politischen Bürgerrechte im Ergebnis – nicht in Worten, sondern im Ergebnis! – nicht übertroffen werden kann.

3. Wir haben als Deutsche die Verletzung von Menschenrechten am eigenen Leibe gespürt. Wir wissen auch, dass, wer die Menschen- und Bürgerrechte verletzt, selbst seine Menschlichkeit verliert. Menschenrechte werden immer auf beiden Seiten zerstört, beim Opfer und beim Werkzeug.

Wir müssen aus dieser Erfahrung schließen, dass eine moralische Unterstützung der Befreiungsorganisationen in allen Teilen Afrikas, in denen Apartheid praktiziert wird, zugleich ein Eintreten für die Unterdrückten und für die missbrauchten Unterdrücker darstellt. Es darf keinen Zweifel daran geben, wo die Bundesrepublik Deutschland in dieser Frage steht. Parteinahme für die Befreiungsbewegungen bedeutet nicht Parteinahme für die Gewalt. Aber Parteinahme bedeutet, dass wir die Ursachen der Verstrickung verstehen. Und hierüber sollte es auch in der Bundesrepublik Deutschland keine Meinungsverschiedenheit zwischen den Parteien geben: so wie es unter anderem keine Meinungsverschiedenheiten gab und gibt über den Einmarsch der Sowjetunion in die Tschechoslowakei im Jahre 1968.

4. Für die gerechte Sache einzutreten, birgt die Versuchung der Selbstgerechtigkeit. Wenn wir uns für die Menschenrechte in der Welt einsetzen, müssen wir auf der Hut sein, dass wir dies im Interesse der Verfolgten und nicht etwa im Interesse einer möglichst reinen eigenen Weste tun.

Hierzu gehört auch die Erhaltung eines Klimas der Entspannung und des politischen Gesprächs über die Blöcke hinweg. Der Frieden ist die Voraussetzung für die Verwirklichung der Menschenrechte – der Krieg ihr ärgster Feind.

Wer ständig nur das lautstarke Bekenntnis für einige Einzelfälle fordert, kann also am Ende die praktische Arbeit nicht leisten. Die Bundesregierung orientiert sich an diesem Grundsatz, aber nicht alle Parteien befolgen ihn.

5. Wer praktische Arbeit für die Menschenrechte in der Welt tun will, darf sich nicht vor diplomatischen Barrieren fürchten. Die Bundesrepublik Deutschland ist heute stark genug, um es sich leisten zu können, durch ihre Diplomaten und politischen Repräsentanten leise, aber energisch und zielbewusst in Menschenrechtsfragen vorstellig zu werden. Wenn wir dies so tun, kann es sich dabei auch nicht um die Einmischung in die inneren Verhältnisse anderer Länder handeln: Menschenrechte sind eine internationale Verantwortung.

6. Eine praktische Arbeit für die Menschenrechte in der Welt setzt allerdings auch voraus, dass diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen zu möglichst allen Ländern der Welt aufrechterhalten bleiben. Wer bei der Verletzung von Menschenrechten den Abbruch von diplomatischen oder wirtschaftlichen Beziehungen fordert, der läuft Gefahr, eine Kapitulation vor der Verletzung der Menschenrechte zu fordern. Denn wo diplomatische Beziehungen nicht bestehen, kann man auch kaum Einfluss auf die Menschenrechtslage in den betreffenden Ländern nehmen.

7. Wenn sich die Bundesrepublik Deutschland in der von mir beschriebenen Weise für die Menschenrechte in der Welt einsetzt, muss sie offen sein für politische Flüchtlinge.

Die Bundesrepublik Deutschland tut in dieser Beziehung viel. Die Bundesregierung hat sich vor kurzem zum Beispiel bereiterklärt, mehr als 400 Argentinier aufzunehmen; die meisten westeuropäischen Länder liegen mit ihren Aufnahmequoten weit darunter. Verglichen mit den 43 000 – 45 000 Verfolgten, die Argentinien von 1933 bis 1945 aus Deutschland aufnahm, bleibt dies dennoch eine kleine Zahl.

8. Wer großzügig politisches Asyl gewähren will, muss dies allerdings auch innenpolitisch durchhalten können. Dies setzt voraus, dass wir in der Beurteilung eines politischen Flüchtlings ein möglichst sicheres Urteil fällen können. Unser Asylrecht muss hierauf zugeschnitten sein, und jedem Missbrauch muss klar begegnet werden. Wir müssen auch hier mit den internationalen Organisationen noch besser zusammenarbeiten. Großzügig Asyl gewähren, heißt aber andererseits auch zu überlegen, in welchem Umfang politische Flüchtlinge in ihrem Gastland politisch tätig sein dürfen. Es ist vermutlich doch so, dass die Offenheit für die Gewährung politischen Asyls in einem wechselseitigen Zusammenhang steht mit der Großzügigkeit, mit der das Gastland den Asylsuchenden politische Betätigung erlaubt. Die Rechtsordnung des Grundgesetzes ist in dieser Hinsicht außerordentlich liberal. – Sollte es sich herausstellen, dass aus diesem Grunde Bedenken gegen eine großzügigere Asylpraxis entstehen, müsste man prüfen, wie die Prioritäten im Interesse der politisch Verfolgten selbst zu setzen sind.

9. Wer Asyl gewährt, hat nicht nur politische, sondern auch soziale Verpflichtungen.

Die Fürsorge für politische Flüchtlinge in unserem Land heute ist nur eine geringe Wiedergutmachung für die Fürsorge, die Abertausende von deutschen Emigranten nach 1933 im Ausland erhielten. Damals waren die aufnehmenden Länder weniger wohlhabend als wir heute, und manche Länder, wie die Schweiz oder Schweden, noch dazu sehr viel kleiner. Nach 1939 bestand Krieg. Und wer die Emigranten-Literatur ein bisschen kennt, weiß, wie viel moralische Qual damals gerade in der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Flüchtlinge wurzelte.

Ich glaube deswegen, dass die Bundesregierung überlegen sollte, ob die Einrichtung einer großzügigen Stiftung den politischen Flüchtlingen in unserem Land dazu verhelfen könnte, ohne unnötige Abhängigkeit und Betteln menschenwürdig zu leben.

10. Ich sagte zu Beginn, dass vor uns vermutlich eine Zeit liegt, in der die Verletzung der Menschenrechte in der Welt ebenso zunehmen wird wie unsere Verantwortung in dieser Frage.

Ich glaube, dass wir in der Bundesregierung für diese Etappe organisatorisch noch nicht gerüstet sind. Mir scheint allerdings, dass wenig Vorteile in der Bestellung eines weiteren Menschenrechtsbeauftragten liegen würden; eher sehe ich hierin die Gefahr, aktive Hilfspraxis mit lautstarken Erklärungen zu verwechseln.

Der 20. Juli enthält ein menschenrechtliches Vermächtnis, das uns verpflichtet. Ich glaube nicht, dass wir dieser Verpflichtung heute schon voll entsprechen. Wir können sie nicht in Gedenkreden erfüllen, sondern nur in täglicher Arbeit.







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